Förderkonditionen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die
A) zum Erreichen der Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes der LEADER-Region Diemelsee-Nordwaldeck beitragen und
B) den Förderbestimmungen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ entsprechen.

1. Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen (mindestens eine Vollzeitarbeitskraft) zur Umsetzung eines REK

   Förderkonditionen:

  • Private Träger als Unternehmer: 35 Prozent, max. 45.000 Euro

2. Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“ zur Umsetzung eines REK

   Förderkonditionen:

  • Private Träger als Unternehmer: 35 Prozent, max. 25.000 Euro

3. Ausgaben für Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung zur Umsetzung eines REK

   Förderkonditionen:

  • Öffentliche kommunale Träger: FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent), max. 200.000 Euro
  • Öffentliche nicht-kommunale Träger und LAG: 60 Prozent, max. 200.000 Euro
  • Private Träger: 50 Prozent, max. 200.000 Euro
  • Projekte im Bereich von Kinderbetreuungseinrichtungen max. 300.000 Euro

4. Sonstige investive und nicht-investive Projekte zur Umsetzung eines REK

   Förderkonditionen:

  • Öffentliche kommunale Träger: FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent), max. 200.000 Euro
  • Öffentliche nicht-kommunale Träger und LAG: 60 Prozent, max. 200.000 Euro
  • Projekte im Bereich von Kinderbetreuungseinrichtungen max. 300.000 Euro
  • Private Träger für Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge: 50 Prozent, max. 200.000 Euro.
  • Private Träger für sonstige Projekte: 35 Prozent, max. 45.000 EURO


Voraussetzung für die Projektumsetzung einschließlich der Auftragsvergabe ist das positive Votum der der LEADER-Kommission der Region Diemelsee-Nordwaldeck und ein offizieller Zuwendungsbescheid für den beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Dorferneuerung und Regionalentwicklung, gestellten Förderantrag.

Wichtig: Es werden nur Vorhaben gefördert, die noch nicht begonnen wurden. Deshalb setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Regionalmanagement der Region Diemelsee-Nordwaldeck Verbindung!

Weitere Informationen erhalten Sie über das Programm und die Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Fördergeber)

sowie bei der Bewilligungsstelle beim Landkreis Waldeck-Frankenberg:

Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung
Walter Rinklin
Südring 2
34497 Korbach
Tel.: 05631/954811
Fax: 05631/954193
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de

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