Förderung von Kleistunternehmen der Grundversorgung

"Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und Gestaltungsperspektiven zu unterstützen."  (HMUKLV)

Die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume ist ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang und wird durch die hessische Landesregierung auf unterschiedliche Weise gefördert.

Hierzu zählt auch die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundvesorgung im Handwerk und verschiedenen Dienstleistungssektoren (z.b. Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung).

Ziel dieser Förderung ist der Erhalt einer vielfältigen Wirtschafts- und Dienstleistungsstruktur in den ländlichen Räumen von Hessen, im Vordergrund steht eine bedarfsgerechte Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.

Weitere Informationen und wichtige Eckdaten erhalten Sie über den folgenden Link:

Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von
Kleinstunternehmen der Grundversorgung für das Jahr 2019

 

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