Regionalbudget 2026

Informationen zum Förderangebot für Kleinstprojekte

in der LEADER-Region-Diemelsee-Nordwaldeck

 

Liebe Projektträger,

Im Jahr 2026 wird es in der LEADER-Region Diemelsee-Nordwaldeck wieder das Förderangebot Regionalbudget geben. Gefördert werden Projekte aus den Themenfeldern Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge, Naherholung und ländlicher Tourismus sowie Bioökonomie.

Dazu zählen unter anderem kleinere touristische Projekte sowie Maßnahmen zur Stärkung der Dorfgemeinschaft, die Schaffung neuer Freizeitangebote und die Durchführung von Kultur- oder Jugendworkshops. Auch Projekte aus dem Bereich der Umweltbildung sind möglich. Ein besonderer Fokus liegt auf Angeboten für Kinder und Jugendliche.

Die Auswahl der Projekte für das Regionalbudget 2026 erfolgt durch die LEADER-Kommission Diemelsee-Nordwaldeck. Übersteigt die Anzahl der förderfähigen Anträge die verfügbaren Mittel, werden die Projekte anhand eines Bewertungsformulars ausgewählt. Maßgeblich sind dabei die Wirkung des Projekts sowie, ob eine Einrichtung seit 2023 erstmals über das Regionalbudget gefördert wird. Ein Muster des Bewertungsbogens steht auf der Internetseite der LEADER-Region zum Download bereit.

Konditionen 

Die Förderung beträgt 80 % der Bruttokosten und ist pro Projekt auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten dürfen höchstens 20.000 Euro brutto pro Vorhaben betragen. Die Mindestprojektsumme liegt bei 1.000 Euro.

Einreichung der Projektideen

Projektideen können ab sofort ausschließlich per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Regionalmanagement der LEADER-Region Diemelsee-Nordwaldeck ab dem 05.01.2026 wieder erreichbar ist. Die vollständigen Antragsunterlagen sind verbindlich bis zum 03.03.2026 einzureichen (gerne auch früher). Alle Projekte müssen spätestens bis zum 15.10.2026 abgeschlossen sein, die Maßnahmen muss vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Förderung ist frühstens ab dem 20. September möglich. 

Wichtiger Hinweis:

Mit der Umsetzung eines Projekts darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Förderzusage vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.

 

 

Welche Unterlagen müssen bis zum 03. März 2026 vorliegen?

Hier finden Sie eine vollständige Auflistung der einzureichenden Unterlagen zum Förderantrag, wobei einige nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sind.

 immer erforderliche Unterlagen:

- Projektbeschreibung (Doc-Datei) - zur Beschreibung von Zielen und Maßnahmen des Vorhabens, Grundlage der Antragsstellung

- Kostennachweis: Mindestens zwei Vergleichsangebote pro Einzelmaßnahme bzw. Gewerk (für alle Positionen mit Kosten über 10.000 Euro sind drei Angebote erforderlich) Alternativ: eine Kostenschätzung nach DIN 276. Hinweis: Wird eine Kostenschätzung nach DIN 276 eingereicht, müssen die Kosten spätestens bei der Abrechnung durch Angebote belegt werden. Für Positionen mit Kosten über 10.000 Euro sind dabei drei Angebote vorzulegen.

- Datenschutzerklärung (PDF-Datei) - bitte unterzeichnet mit einreichen

- Bankbestätigung (Doc-Datei) - Vorlage für Nachweis eines bestehenden Kontos des Antragstellers

- Nachweis der Vorfinanzierbarkeit: über Kontoauszug oder Kreditbereitschaftserklärung (Doc-Datei) eines Geldinstitutes - bitte prüfen Sie auch, ob ihr Verein zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist

- Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (PDF-Datei) - Nachweis, dass über die Projektumsetzung keine Sanktionen, die

im Rahmen der getroffenen EU-Maßnahmen gegen die russische Förderation umgangen werden.

- De-Minimis-Erklärung (bitte hierzu auch die Datei: Informationsblatt De-Minismis beachten.)

 

Je nach Projektart erforderliche Unterlagen:

- Vereinssatzung des Hauptantragstellers sowie Auszug über die Eintragung ins Vereinsregister - bei Antragstellung durch einen Verein. (Der VR Auszug kann digital über das Handelsregister abgerufen werden: Handelsregister)

- Kooperationsvereinbarung (Doc-Datei, Muster) - bei Kooperation mehrerer Vereine/Institutionen

- Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, Naturschutz o.ä.) - falls für Vorhaben erforderlich

- Nachweis über Besitz von Gebäuden/Grundstücken bzw. Miet-/Pachtverträge - bei baulichen oder ortsgebundenen Vorhaben

- Pläne, Fotos, Zeichnungen - bei Bauvorhaben zwingend erforderlich, ansonsten optional

 

Weitere Informationen

- Checkliste für Projektträger (PDF-Datei)

- Projektbewertung (PDF-Datei) - hier können Sie die Bewertungskriterien für die Projektauswahl einsehen, die Projektbewertung wird auf dieser Grundlage durch die Kommmission vorgenommen

- Muster-Zielvereinbarung (PDF-Datei) - Muster für die spätere Zielvereinbarung, bei Auswahl Ihres Projektes erhalten Sie eine solche Vereinbarung als Bewilligung

- Informationsblatt zur De-Minimis Regel (PDF - Datei)

 

Alle Formular finden Sie direkt in dem Antragsportal (einfach auf das grün markierte Wort klicken).

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte beachten Sie: Postalische Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

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