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De-Minimis Erklärung
Mit der De-minimis-Erklärung geben Sie an, ob und in welcher Höhe Sie in den letzten drei Jahren bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben. Diese Angabe ist erforderlich, um zu prüfen, ob die Förderung im Rahmen der geltenden EU-Beihilfevorschriften zulässig ist.
Hinweis: Die De-minimis-Erklärung ist auch von Vereinen einzureichen, die bislang keine europäischen Fördergelder erhalten haben.
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Erstelldatum
16.12.2025
Änderungsdatum
16.12.2025
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41.65 KB
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Planungsbüro Bioline
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